Hans Uwe Schwarz Obmann Zuchtbuch Schleswig-Holstein. Skandinavienstrasse 20 - 23812 Wahlstedt - Telefon: 04554/92392 - E-Mail: info@zuchtbuch-s-h.de
Zuchtbuchführung:
Züchten heißt, besseres Schaffen, es setzt die Verbindung von Vergangenem mit Gegenwärtigem und Zukünftigem voraus. Dieses Ziel beseelt alle Herzen der Züchter im BDRG, ganz gleich, welche Gattung sie züchten.
Das Fundament jeder planmäßigen Zucht ist die Stammbaumzucht oder, besser gesagt, die Zucht mit Abstammungsnachweis (Zuchtbuchführung). Das ist längst Allgemeingut aller unserer Züchter geworden. Deshalb führen unsere Züchter zum weitaus größten Teil über jedes Tier einen Abstammungsnachweis.
Die meisten Zuchtfreunde betreiben diese Stammbaumzucht für sich. Sie verzichten auf einen kontrollierten, in unserer Organisation anerkannten Abstammungsnachweis. Diesen Abstammungsnachweis gewährleistet das Zuchtbuch in Leistungsfragen im BDRG.
Wer Besseres schaffen will, muß das Erbgut seiner Zuchttiere kennen. Einen Aufschluß hierüber geben ihm die Ahnen, die Geschwister und schließlich, was am wichtigsten ist, die Nachkommen des Einzeltieres. Alles das ersehen wir aus dem Abstammungsnachweis des Zuchtbuches.
Der Abstammungsnachweis setzt die genaue und unwiderrufliche Kennzeichnung des Einzeltieres voraus. Bei Hühnern und Zwerghühnern, beim Groß- und Wassergeflügel geschieht dies über das kontrollierte Ei aus dem Fallnest, die Kükenkennzeichnung im Einzelschluß mit der Kükenmarke, dem Fußring und der Bundesflügelmarke. Mit dieser Kennzeichnung des Einzeltieres ist der erste und wichtigste Baustein für den Abstammungsnachweis - Stammbaum - im Zuchtbuch des BDRG gelegt.
Im Abstammungsnachweis halten wir auch noch eine ganze Reihe wichtigster Zuchtvorgänge fest, so z. B. die Legeleistung über 3 Jahre hindurch sowie die Eigewichte, die Schlupf- und Aufzuchtergebnisse, die Geschwisterleistungen und schließlich als Rassegeflügelzüchter auch die Schau- bzw. Rassewerte, also die auf den Schauen errungenen Bewertungsnoten und Preise.
Alle diese Aufzeichnungen sind unabänderliche Bestandteile eines Abstammungsnachweises.
Die ganze Zuchtbuchführung des Zuchtbuches in Leistungsfragen ruht auf den Erkenntnissen der Wissenschaft und der jahrzentelangen Erfahrung der Züchterwelt.
Wer kann Mitglied im Zuchtbuch werden?
Mitglied im Zuchtbuch kann jeder Züchter werden, der
a) Mitglied eines Ortsvereines ist;
b) eine sachgemäße Zuchtanlage hat;
c) seine Rasse nach der Musterbeschreibung des BDRG züchtet;
d) mit dem Bundes-Ring gekennzeichnete Rassetiere hält.
Sie möchten Mitglied im Zuchtbuch des Landesverbandes der Schleswig-Holsteinischen Rassegeflügelzüchter werden?
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Obmann des Zuchtbuches im Landesverband der Schleswig-Holsteinischen Rassegeflügelzüchter.
Hans-Uwe Schwarz
Scandinavienstrasse 20
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Fax: 04554 / 6098564
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